Expose per E-Mail heißt Marklervertragsabschluss!
Expose per E-Mail heißt Marklervertragsabschluss!
Wer von einem Immobilienmarkler ein Expose per E-Mail anfordert und zugesandt bekommt, schließt automatisch eine Marklervertrag ab und muss beim Kauf der Immobilie die Provision bezahlen. Das hat das OLG Düsseldorf vor wenigen Tagen bekannt gegeben. (Entscheidung vom 26.03.2009 - AZ.: 1-7 U 28/08. Auch eine Berufung, dass die E-Mail nie gelesen wurde, da man sein Postfach unregelmäßg prüft, kann darüber nicht hinweg helfen.
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Re: Expose per E-Mail heißt Marklervertragsabschluss!
Diese Informationen, die ich wirklich mochte.
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